Auszug aus der §44 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird".
Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durch den TÜV Rheinland können wir für Sie den Einbau und die jährliche Wartung übernehmen.