Sie sind offenbar noch mit dem Internet Explorer 6 unterwegs, einem veralteten Browser aus dem Jahr 2001.

 Diese Internetseite kann mit diesem Browser nicht betrachtet werden.

Nehmen Sie sich doch bitte eine Minute Zeit und installieren Sie einen modernen Browser wie den Firefox.

Vielen Dank!

  • Ankert Parkettböden
  • Ankert Parkettböden

Rauchwarnmelder

Auszug aus der §44 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird".

Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durch den TÜV Rheinland können wir für Sie den Einbau und die jährliche Wartung übernehmen.